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Private Krankenvollversicherung und Krankenzusatzversicherung
Bei der Krankenversicherung spricht man in Deutschland vom sogenannten „Zwei-Säulen-Modell“. Dieses besteht aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Rund 85 Prozent der Bundesbürger sind bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die meisten davon sind pflichtmäßig Mitglied der GKV. Eine private Krankenversicherung dürfen nur bestimmte Kundengruppen abschließen. Private Krankenzusatzversicherungen (KVZ) dürfen jedoch von GKV-Mitgliedern gewählt werden. Hiermit können sie ihren Versicherungsschutz um wichtige Punkte erweitern.
Private Krankenversicherung Bei der vollwertigen privaten Krankenversicherung ist ein Versicherungsschutz möglich, der weit über den Basisschutz der gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht. Grundsätzlich bestimmt der Kunde mit, welche Leistungen er erhält und welche Kosten er trägt. Je nach Tarifgestaltung sind unter anderem Optionen wie die Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus, Kostenerstattung bei Zahnersatz sowie ein Krankentagegeld als Ausgleich für den Verdienstausfall möglich. Man kann allerdings auch einen besonders günstigen Basistarif wählen, dessen Kosten und Leistungen in etwa denen der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen. Im Unterschied zur GKV sind die Beiträge bei der PKV nicht abhängig vom Einkommen. Entscheidend sind das Geschlecht, das Eintrittsalter, die Risikogruppe und die eingeschlossenen Leistungen. Beispielwerte: Ein 30-jähriger Angestellter kann sich bei 300 Euro Selbstbehalt im Jahr ab etwa 70 Euro pro Monat privat versichern, ein Selbstständiger mit 750 Euro Selbstbehalt ab etwa 140 Euro monatlich.
Krankenzusatzversicherung Wer bei der GKV versichert ist, kann mit privaten Krankenzusatzversicherungen wichtige Leistungen zur Erweiterung seines Versicherungsschutzes erhalten. Prinzipiell steht jedem gesetzlich Krankenversicherten der Abschluss von Krankenzusatzversicherungen offen. Es sind dann PKV-typische Optionen wie die Chefarztbehandlung, die Kostenübernahme bei Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlung möglich. Wie auch bei der vollständigen PKV stehen die Beiträge in Zusammenhang mit dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, der Risikogruppe und den versicherten Leistungen. Ein 30-jähriger Mann ohne gesundheitliche Vorbelastung bekommt einen durchschnittlichen Leistungsumfang bereits für ca. 35 Euro pro Monat. Sowohl bei der privaten Krankenvollversicherung als auch bei einer Krankenzusatzversicherung müssen die Gesundheitsfragen so präzise wie möglich beantwortet werden, da die Gesellschaft sonst im Ernstfall den Versicherungsschutz auflösen darf.

Für den Inhalt des obigen Textes ist ausschließlich der Autor: finanzen.de (10997 Berlin) verantwortlich

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